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29 March 2024
Ab dem 1. März 2024 tritt der Internet-Sozialtarif (mit oder ohne andere Dienste), der jetzt als „soziales Internetangebot“ bezeichnet wird, an die Stelle des bisherigen Sozialtarifs.
Personen, die bereits vor dem 1. März 2024 den Sozialtarif in Form einer monatlichen Ermäßigung auf die Abonnementgebühr und etwaige Gesprächsgebühren in Anspruch genommen haben, behalten diesen im Grunde genommen bei, sofern sich ihre Ansprüche nicht ändern und keine Änderung des Anbieters, der Abonnementformel, der Adresse oder der Technologie erfolgt.
Weitere Informationen zum “alten” Sozialtarif erhalten Sie beim Dienst Sozialtarif des BIPT unter der Telefonnummer 02 226 89 41 (werktags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr) oder unter https://www.bipt.be/verbraucher/sozialtarif.
Personen, die das soziale Internetangebot ab dem 1. März 2024 beantragen möchten, können dies über ihren Telekommunikationsanbieter tun. Das soziale Internetangebot wird nur von Proximus, Telenet und Voo angeboten. Der monatliche Höchstpreis beträgt 19 € für einen festen Internetanschluss oder 40 € für einen festen Internetanschluss in Kombination mit einem anderen Telekommunikationsdienst (Fernsehen, Festnetztelefon, Mobiltelefon). Die Berechtigung für das soziale Internetangebot wird vom FÖD Wirtschaft über den jeweiligen Betreiber geprüft.
Weitere Informationen zum sozialen Internetangebot erhalten Sie beim FÖD Wirtschaft unter der allgemeinen Nummer des Kontaktzentrums 0800 120 33 (werktags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr), per E-Mail an info.eco@economie.fgov.be .