WIE KANN EINE BESCHWERDE BEIM OMBUDSDIENST FÜR TELEKOMMUNIKATION EINGEREICHT WERDEN?

WELCHE BESCHWERDEN WERDEN BEARBEITET?

Der Ombudsdienst ist eine letzte Berufungsinstanz: Er kann nur dann tätig werden, wenn der Telekommunikationsanbieter dem Kunden keine zufriedenstellende Antwort oder Lösung angeboten hat.

Nur schriftliche Beschwerden sind zulässig. Es ist jedoch möglich, den Ombudsdienst telefonisch unter der Nummer 02 223 06 06 (von 9 bis 17 Uhr) zu kontaktieren, um sich bestmöglich beraten zu lassen.

Der Ombudsdienst lädt Sie ein, seine Schlichtungsordnung einzusehen. Ihr Dossier wird innerhalb von 90 Tagen nach Eingang Ihrer vollständigen Beschwerde bearbeitet (durchschnittliche Frist für eine Beschwerde beim Ombudsdienst im Jahr 2023: 34 Kalendertage). Wenn die Komplexität der Beschwerde es rechtfertigt, kann der Ombudsdienst die Bearbeitung Ihres Dossiers ausnahmsweise um weitere 90 Tage verlängern.

Beschwerde – Schlichtungsantrag
Beschwerde – Böswillige Anrufe
Ein Mann, der ein Tablet benutzt (Ombudsdienst für Telekommunikation).

WIE KANN EINE BESCHWERDE EINGEREICHT WERDEN?

Sie können eine Beschwerde beim Ombudsdienst für Telekommunikation einreichen:

Eine alte Frau schreibt einen Brief (Ombudsdienst für Telekommunikation).