Beschwerde – Schlichtungsantrag

    Der Ombudsdienst ist eine letzte Berufungsinstanz. Ihre Beschwerde wird erst angenommen, wenn Sie bereits Schritte bei Ihrem Telekommunikationsanbieter eingeleitet haben. Sobald Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Der Ombudsdienst wird Ihre Beschwerde dann so schnell wie möglich bearbeiten.
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