Jeder mit seinem Telekommunikationsanbieter unzufriedene Kunde kann um die kostenlose Vermittlung des Ombudsdienstes bitten. Die Ombudsperson ist für den gesamten Bereich der Telekommunikation und der elektronischen Kommunikation zuständig.
Der Ombudsdienst ist eine letzte Berufungsinstanz, denn seine Aufgabe besteht nicht darin, an die Stelle des Kundendienstes der Telekommunikationsanbieter zu treten. Er kann nur dann tätig werden, wenn der Telekommunikationsanbieter dem Kunden keine zufriedenstellende Antwort oder Lösung angeboten hat.
Der Ombudsdienst für Telekommunikation ist eine qualifizierte Einrichtung gemäß Buch XVI des Wirtschaftsgesetzbuches (die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten).