Eine Beschwerde einreichen

Beschwerde – Schlichtungsantrag

Der Ombudsdienst ist eine letzte Berufungsinstanz. Ihre Beschwerde wird erst angenommen, wenn Sie bereits Schritte bei Ihrem Telekommunikationsanbieter eingeleitet haben. Sobald Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Der Ombudsdienst wird Ihre Beschwerde dann so schnell wie möglich bearbeiten.

Eine Beschwerde einreichen
Eine Person, die in ein Heft schreibt mit ihrem Laptop daneben (Ombudsdienst für Telekommunikation).

Beschwerde – Böswillige Anrufe

Wenn Sie eine Beschwerde über böswillige Anrufe einreichen möchten, füllen Sie bitte das Formular aus.

Beschwerde – Böswillige Anrufe
Eine besorgte Frau telefoniert mit dem Handy (Ombudsdienst für Telekommunikation).

Wie kann eine Beschwerde eingerecht werden?

Der Ombudsdienst ist eine letzte Berufungsinstanz: Er kann nur dann tätig werden, wenn der Telekommunikationsanbieter dem Kunden keine zufriedenstellende Antwort oder Lösung angeboten hat.

Wie kann eine Beschwerde eingerecht werden
Zwei Personen sitzen an einem Tisch vor einem Laptop (Ombudsdienst für Telekommunikation).

Beispiele von erlebten Situationen

Beim Durchsehen dieser Beispiele kann man sich ein Bild von den Arten der Vermittlungseinsätze des Ombudsdienstes machen.

Beispiele von erlebten Situationen
Vier Personen stellen aus Puzzleteilen eine Glühbirne her (Ombudsdienst für Telekommunikation).

Schlichtungsordnung

In der Schlichtungsordnung des Ombudsdienstes für Telekommunikation finden Sie alle Informationen, um Ihre Beschwerde einzureichen.

Die Schlichtungsordnung lesen
Ein Mann, der ein Dokument verfasst (Ombudsdienst für Telekommunikation).