Unsere Aufgaben

WELCHE AUFGABEN HAT DIE OMBUDSPERSON?

Ein Ombudsperson, auch Ombudsmann/Ombudsfrau genannt, ist eine der alternativen Methoden zur Beilegung von Streitigkeiten, die durch verschiedene europäische Initiativen eingeführt wurden. Sie ermöglicht die außergerichtliche Schlichtung von Konflikten, zu geringen Kosten und in kürzerer Zeit.
Die Ombudsperson für Telekommunikation ist für die Behandlung von Streitigkeiten zwischen Nutzern und Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste zuständig. Ihr Ziel ist es, eine gütliche Beilegung zwischen den Parteien zu erreichen, und zwar innerhalb einer angemessenen, gesetzlich festgelegten Frist.

Die Ombudsperson fungiert als letzte Berufungsinstanz. Beschwerden sind zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor Schritte bei seinem Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste unternommen hat.

Im Rahmen ihrer Aufgaben sorgt die Ombudsperson dafür, dass eine unabhängige Bearbeitung von Streitfällen gewährleistet ist. Der Ombudsdienst nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeiten keine Anweisungen von irgendeiner Instanz entgegen und ist völlig unabhängig von den Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste.

Er achtet auch sehr auf die Zugänglichkeit, indem er unter anderem die Einreichung von Beschwerden über verschiedene Kanäle ermöglicht. Über die Post, elektronisch, über ein Formular auf seiner Website, aber auch vor Ort nach Terminvereinbarung. Außerdem können Beschwerden auf Französisch, Niederländisch, Deutsch und Englisch eingereicht werden.

Die Anträge werden vertraulich behandelt und die Inanspruchnahme des Dienstes der Ombudsperson ist für die Beschwerdeführer völlig kostenfrei. Die Schlüsselbegriffe sind Unabhängigkeit – Kostenfreiheit – Zugänglichkeit – Vertraulichkeit.

Weitere Informationen
Eine Person hält zwei Puzzleteile in den Händen (Ombudsdienst für Telekommunikation).

DIE AKTIVITÄTEN DES OMBUDSDIENSTES

Im Rahmen ihrer Aufgaben ist die Ombudsperson verpflichtet, einen Jahresbericht über ihre Aktivitäten zu veröffentlichen. Dieser Bericht ermöglicht es, die vom Ombudsdienst bearbeiteten Streitfälle hervorzuheben und auf mögliche strukturelle Probleme hinzuweisen. Er kann auch ein Mittel für die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste sein, um ihren Betrieb und die Bereitstellung ihrer Dienste zu bewerten. Die Ombudsperson hat somit eine Signal- und Warnfunktion gegenüber allen Akteuren im Telekommunikationssektor, was strukturelle Verbesserungen für alle Nutzer bewirken kann.

Innerhalb des Teams des Ombudsdienstes für Telekommunikation bearbeiten die Mitarbeiter Streitfälle unabhängig, unparteiisch, fair und integer. Sie pflegen eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Sektor und bemühen sich, eine Ergebnisorientierung beizubehalten, die es ermöglicht, in möglichst kurzer Zeit gütliche Einigungen zu treffen. Bei der Bearbeitung von Beschwerden hören die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu, zeigen Einfühlungsvermögen und bauen ein Vertrauensverhältnis zu allen Parteien auf. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Ombudsdienst auch Personen, die eine gewisse Verletzlichkeit aufweisen.

Dank seiner Werte, der Expertise seiner Mitarbeiter und deren Motivation erreicht der Ombudsdienst eine hohe Rate an gütlichen Einigungen. Diese positiven Ergebnisse kommen sowohl den Beschwerdeführern bei der Bearbeitung ihrer Beschwerden als auch dem gesamten Telekommunikationssektor im Hinblick auf die Verbesserung der Beziehungen zwischen Endnutzern und Anbietern zugute.

Weitere Informationen
Ein Mann und eine Frau unterhalten sich an einem Tisch (Ombudsdienst für Telekommunikation).

AUFGABEN IM RAHMEN DES GESETZES

Die Ombudsperson für Telekommunikation führt ihre Aufgaben im Rahmen des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen aus:

  • Untersuchung der Beschwerden von Endnutzern, die sich auf die Tätigkeiten der Telekommunikationsanbieter beziehen;
  • Vermittlung zur Erleichterung einer gütlichen Einigung bei Streitfällen zwischen den Telekommunikationsanbietern und den Endnutzern;
  • Abgabe einer Empfehlung an den Telekommunikationsanbieter, falls keine gütliche Einigung erzielt werden kann;
  • Endnutzer, die sich schriftlich oder mündlich an ihn wenden, in ihrem besten Interesse weiterleiten;
  • Auf Antrag des für Telekommunikation zuständigen Ministers, des für Verbraucherschutz zuständigen Ministers, der Regulierungsbehörde und anderer Beteiligter, im Rahmen seiner Aufgaben Stellungnahmen abgeben;
  • Prüfung der Anträge auf Mitteilung von Name und Anschrift der Nutzer elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste, von denen die Antragsteller, die behaupten Opfer einer böswilligen Nutzung eines elektronischen Kommunikationsnetzes beziehungsweise -dienstes geworden zu sein, belästigt worden sein sollen;
  • Zusammenarbeit mit anderen Ombudsdiensten, Kommissionen, Stellen, ausländischen Ombudsleuten oder Regulierungsbehörden.
Eine verwirrte Person sitzt vor ihrem Laptop (Ombudsdienst für Telekommunikation).