Über den Ombudsdienst für Telekommunikation

DER OMBUDSDIENST FÜR TELEKOMMUNIKATION

Mit dem Gesetz vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen wurde beim Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation ein Ombudsdienst für Telekommunikation geschaffen, der zuständig ist für die Beziehungen zwischen Endnutzern im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften im Bereich der elektronischen Kommunikation und folgenden Personen:

  • Alle Telekommunikationsanbieter;
  • Alle Personen, die ein Verzeichnis erstellen, verkaufen oder verteilen;
  • Alle Personen, die einen Telefonauskunftsdienst bereitstellen;
  • Alle Personen, die elektronische Kommunikationssysteme betreiben;
  • Alle Personen, die der Öffentlichkeit Kryptografiedienste bereitstellen;
  • lle Personen, die andere Aktivitäten im Bereich der elektronischen Kommunikation anbieten sowie alle Anbieter von Rundfunk- und Fernsehübertragungs- beziehungsweise -verteilungsdiensten, insofern es sich um Beschwerden der Endnutzer in Bezug auf Zwischenrechnungen, Vertragsbestimmungen und allgemeine Vertragsbedingungen des Anbieters handelt.
Die Schlichtungsordnung einsehen 
Eine Frau schaut auf ihr Handy. Auf dem Bild stehen drei Kontrollkästchen unter denen 3 Smileys zu sehen sind. Der unzufriedene Smiley ist angekreuzt (Ombudsdienst für Telekommunikation).

ZUSAMMENSETZUNG

Der Ombudsdienst setzt sich aus zwei Mitgliedern zusammen; diese Mitglieder gehören verschiedenen Sprachrollen an. Der Ombudsdienst handelt als Kollegium. Die Mitglieder des Ombudsdienstes werden vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass für einen erneuerbaren Zeitraum von fünf Jahren ernannt.

Bitte beachten Sie, dass der Begriff ‚Kollegium‘ im Gesetz vom 21. März 1991 sich von dem im Königlichen Erlass unterscheidet, der die Bedingungen festlegt, die die qualifizierte Einrichtung gemäß Titel XVI des Handelsgesetzbuches zu erfüllen hat. Dieser besagt nämlich, dass bei der Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten durch ein Kollegium die Anzahl der Vertreter von Verbrauchern und Unternehmen gleich ist. Das Gesetz vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen besagt Folgendes: „Der Ombudsdienst setzt sich aus zwei Mitgliedern zusammen; diese Mitglieder gehören verschiedenen Sprachrollen an. Der Ombudsdienst handelt als Kollegium. Dennoch dürfen die Ombudsmänner sich durch kollegiale Entscheidungen, die von dem für Telekommunikation zuständigen Minister bewilligt werden, Aufträge zuteilen.“

Drei Personen sitzen um einen Tisch herum und arbeiten an ihren Laptops (Ombudsdienst für Telekommunikation).

Ombudsdienst für Telekommunikation

Für Beschwerden in niederländischer Sprache oder in deutscher Sprache

Herrn Luc Tuerlinckx, Ombudsperson
Koning Albert II-laan 8/3
1000 Brüssel

Tel.: 02 223 09 09 – Fax: 02-219 86 59
E-mail: klachten@ombudsmantelecom.be
Unternehmensnummer: 0243.405.860

Herr Luc Tuerlinckx, Ombudsmann (Ombudsdienst für Telekommunikation).

Ombudsdienst für Telekommunikation

Für Beschwerden in französischer Sprache oder in englischer Sprache

Hernn David Wiame, Ombudsperson
Boulevard Roi Albert II 8/3
1000 Brüssel

Tel.: 02 223 06 06 – Fax: 02 219 77 88
E-mail: plaintes@mediateurtelecom.be
Unternehmensnummer: 0243.405.860

Herr David Wiame, Ombudsmann (Ombudsdienst für Telekommunikation).

FINANZIERUNG

Der König bestimmt auf Stellungnahme des Instituts durch einen im Ministerrat beratenen Erlass die personellen und materiellen Mittel, die das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation dem Ombudsdienst für Telekommunikation zur Verfügung stellen muss.

Die Betriebskosten des Ombudsdienstes für Telekommunikation gehen zu Lasten des Belgischen Institutes für Postdienste und Telekommunikation. Für die Finanzierung der Dienstleistungen des Ombudsdienstes für Telekommunikation zahlen die in Artikel 43bis § 1 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen erwähnten Unternehmen dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation jährlich einen Beitrag, der auf der Grundlage der Kosten für die Finanzierung des Ombudsdienstes für Telekommunikation festgelegt wird und „Ombudsbeitrag“ genannt wird.

Das Institut legt den Betrag des Ombudsbeitrags, den jedes in Artikel 43bis des Gesetzes erwähnte Unternehmen schuldet, jährlich fest. In Artikel 43bis § 1 dieses Gesetzes erwähnte Unternehmen teilen dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation spätestens am 30. Juni jeden Jahres den Umsatz mit, den sie im vorhergehenden Jahr für jede der Tätigkeiten erzielt haben, die in den Zuständigkeitsbereich des Ombudsdienstes fallen.

Die Höhe des Ombudsbeitrags entspricht dem Betrag der für den Betrieb des Ombudsdienstes erforderlichen Finanzmittel, der für das laufende Jahr im Haushaltsplan des Belgischen Instituts für Postdienste und Telekommunikation aufgenommen ist und nach Stellungnahme der Finanzinspektion und des Beratenden Ausschusses für Telekommunikation festgelegt wurde, multipliziert mit einem Koeffizienten, der dem Anteil des Unternehmens an dem Umsatz entspricht, der im vorhergehenden Jahr von allen betreffenden Unternehmen für die Tätigkeiten erzielt wurde, die in den Zuständigkeitsbereich des Ombudsdienstes fallen.

Die ersten 1.240.000 EUR Jahresumsatz jedes Unternehmens werden für die Berechnung des Ombudsbeitrags nicht berücksichtigt. Ombudsbeiträge müssen spätestens am 30. September des Jahres, für das sie geschuldet werden, auf die vom Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation angegebene Kontonummer eingezahlt werden. Auf Beiträge, die am festgelegten Fälligkeitsdatum nicht gezahlt worden sind, ist von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung der um zwei Prozent erhöhte gesetzliche Zinssatz zu entrichten. Dieser Zinssatz wird im Verhältnis zur Anzahl Kalendertage Verzug berechnet. Spätestens einen Monat vor dem Fälligkeitsdatum teilt das Institut den in Artikel 43bis des Gesetzes erwähnten Unternehmen den Betrag der geschuldeten Beiträge mit.

Die Ombudsleute legen dem Beratenden Ausschuss für Telekommunikation jedes Jahr den Entwurf des Haushaltsplans des Ombudsdienstes für Telekommunikation zur Stellungnahme vor. Der Haushaltsplan des Ombudsdienstes für Telekommunikation bildet einen getrennten Teil des Haushaltsplans des Belgischen Instituts für Postdienste und Telekommunikation.

All diese Informationen sowie unsere Jahresberichte, unsere Schlichtungsordnung und unsere Aufgaben können auf formlose Anfrage auch schriftlich angefordert werden (Ombudsdienst für Telekommunikation, Boulevard Roi Albert II 8/3, 1000 Brüssel – Tel. 02 223 06 06 – Fax. 02 219 77 88 – klachten@ombudsmantelecom.be).